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   LSG Bayern, 12.02.2014 - L 13 R 158/11   

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https://dejure.org/2014,3263
LSG Bayern, 12.02.2014 - L 13 R 158/11 (https://dejure.org/2014,3263)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.02.2014 - L 13 R 158/11 (https://dejure.org/2014,3263)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - L 13 R 158/11 (https://dejure.org/2014,3263)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Volle Erwerbsminderungsrente trotz nur teilweiser Erwerbsminderung bei Verschlossenheit des Arbeitsmarktes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2014 - L 13 R 158/11
    45 Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nach der bis 31.12.2000 geltenden Rechtslage entwickelt worden ist (vgl. BSGE 30, 167; 43, 75), kann die teilweise Erwerbsminderung aber in eine volle Erwerbsminderung "durchschlagen", wenn der allgemeine Arbeitsmarkt nach der so genannten konkreten Betrachtungsweise verschlossen ist.

    46 Erheblich ist danach, ob Arbeitsplätze vorhanden sind, auf denen tätig zu sein dem Versicherten zuzumuten ist und die er mit der ihm verbliebenen Leistungsfähigkeit noch ausfüllen kann (vgl. BSGE 43, 75, 79).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte das Angebot annimmt, sofern ihm nicht für die Ablehnung ein wichtiger Grund zur Seite steht (vgl. BSGE 43, 75, 82).

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2014 - L 13 R 158/11
    45 Wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nach der bis 31.12.2000 geltenden Rechtslage entwickelt worden ist (vgl. BSGE 30, 167; 43, 75), kann die teilweise Erwerbsminderung aber in eine volle Erwerbsminderung "durchschlagen", wenn der allgemeine Arbeitsmarkt nach der so genannten konkreten Betrachtungsweise verschlossen ist.
  • BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81

    Gesundheitszustand; Teilzeitarbeit; Vollzeitbeschäftigung; Beamter;

    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2014 - L 13 R 158/11
    Andere Maßstäbe mögen gelten, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat und daraus ausreichendes Erwerbseinkommen erzielt (vgl. BSGE 47, 57; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89).
  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77
    Auszug aus LSG Bayern, 12.02.2014 - L 13 R 158/11
    Andere Maßstäbe mögen gelten, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat und daraus ausreichendes Erwerbseinkommen erzielt (vgl. BSGE 47, 57; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2022 - L 9 R 2846/21
    Bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" vorliegen, komme es darauf an, ob die Rentenberechtigte über einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz verfüge (Landessozialgericht Bayern, Urteil vom 12.02.2014 - L 13 R 158/11 -).

    Auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der Teilzeitarbeitsmarkt selbst dann nicht als verschlossen gilt, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat, aus dem er Erwerbseinkommen erzielt, aber durch die Schwere oder Dauer der Arbeit gesundheitlich überfordert wird (vgl. BSGE 47, 57; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89; LSG Bayern, Urteil vom 12.02.2014, a.a.O. Rn. 48), kommt es daher hier nicht an.

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